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   BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B   

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BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B (https://dejure.org/2019,39653)
BSG, Entscheidung vom 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B (https://dejure.org/2019,39653)
BSG, Entscheidung vom 26. September 2019 - B 5 R 268/18 B (https://dejure.org/2019,39653)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Dass das LSG einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machte (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl BSGE 120, 254 = SozR 4-2500 § 119 Nr. 2, RdNr 24 mwN) , geht aus der Beschwerdebegründung nicht hervor.
  • BGH, 29.03.2017 - VII ZR 149/15

    Beweisaufnahme: Auswahl eines geeigneten Sachverständigen; Absehen von

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Prozessgericht (vgl BGH Beschluss vom 29.3.2017 - VII ZR 149/15 - juris RdNr 12) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Den Beweisantrag eines Beteiligten darf ein Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10 und BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - juris RdNr 24 mwN) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Schon aufgrund der Einschränkung "gegebenenfalls" ist der Antrag als bloße Beweisanregung zu verstehen (zur Abgrenzung vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6) .
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Den Beweisantrag eines Beteiligten darf ein Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10 und BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - juris RdNr 24 mwN) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Den Beweisantrag eines Beteiligten darf ein Gericht nur ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG Beschluss vom 13.2.2019 - B 6 KA 14/18 B - juris RdNr 8 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10 und BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - juris RdNr 24 mwN) .
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Je weiter sich nämlich die in Aussicht genommene Verweisungstätigkeit von dem bisherigen Beruf entfernt, desto höhere Anforderungen stellt sie an die Umstellungsfähigkeit (vgl BSG Urteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 13/01 R - RdNr 24 mwN) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 104/06 B

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Ob die daraus gewonnenen Erkenntnisse ausreichen, einen weitergehenden Beweisantrag unberücksichtigt zu lassen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl BSG Beschluss vom 29.8.2006 - B 13 R 104/06 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 13.03.2019 - B 5 R 22/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (vgl BSG Beschluss vom 13.3.2019 - B 5 R 22/19 B - RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 08.05.2019 - B 5 R 11/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B
    Auch ergibt sich aus dem vom Kläger wiedergegebenen Antrag nicht, welche konkreten Gesundheitsstörungen des Klägers und welche hierdurch bedingten konkreten Einschränkungen seines Leistungsvermögens durch ein weiteres medizinisches Sachverständigengutachten aufgeklärt werden sollten (vgl BSG Beschluss vom 8.5.2019 - B 5 R 11/19 B - RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2021 - L 4 P 4299/19

    Soziale Pflegeversicherung - Streit über Gewährung von Pflegegeld einer

    Dies entnimmt der Senat dem Gutachten des Dr. P. vom 24. August 2016, das im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden konnte (vgl. etwa BSG, Beschluss vom 26. September 2019 - B 5 R 268/18 B - juris, Rn. 20; BSG, Beschluss vom 30. März 2017 - B 2 U 181/16 B - juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 27.05.2021 - B 5 R 7/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 9/21 BH v. 27.05.2021

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG ohne hinreichende Begründung einem prozessordnungsgemäßen Beweisantrag (zum notwendigen Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr ) nicht gefolgt sein könnte (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ) .
  • BSG, 27.05.2021 - B 5 R 10/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 8/21 BH v. 27.05.2021

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG ohne hinreichende Begründung einem prozessordnungsgemäßen Beweisantrag (zum notwendigen Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr ) nicht gefolgt sein könnte (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ) .
  • BSG, 30.10.2020 - B 9 SB 17/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Im Übrigen erfolgt die Auswahl des Sachverständigen bei Ermittlungen von Amts wegen nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Prozessgericht (vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 11; BGH Beschluss vom 29.3.2017 - VII ZR 149/15 - juris RdNr 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 118 RdNr 11c mwN) .
  • BSG, 21.01.2020 - B 5 R 201/19 B

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Dessen Auswahl ist vielmehr nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 404 Abs. 1 Satz 1 ZPO Sache des Prozessgerichts (vgl BSG Beschluss vom 26.09.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 07.09.2021 - B 5 R 138/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 28.10.2020 - B 5 R 162/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Das enthält nicht die für einen Beweisantrag erforderliche Tatsachenbehauptung, die mit dem benannten Beweismittel verifiziert werden soll (vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 02.03.2021 - B 5 RE 18/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Soweit er damit den Schriftsatz vom 28.9.2020 im Berufungsverfahren in Bezug nimmt, wird dort ausgeführt, was die Beklagte bei Erlass des Bescheids vom 27.12.1999 mit der ausgesprochenen Befreiung beabsichtigt habe; ein Beweismittel hierfür ist nicht benannt (zum notwendigen Inhalt eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags vgl BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 22.10.2020 - B 5 R 138/20 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Sollte diese darauf zielen, dass es für eine notwendige Prüfung von Verweisungstätigkeiten bereits an einer weiteren Sachaufklärung zur Notwendigkeit von zusätzlichen Pausen fehlte, hat der Kläger auch insoweit keinen hinreichend konkreten Beweisantrag bezeichnet (vgl dazu BSG Beschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 28.07.2022 - B 5 R 81/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Dahinstehen kann, ob der Kläger überhaupt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hat, indem er ohne weitere Konkretisierung die Einholung "eines Obergutachtens" beantragt hat (zu den Anforderungen an einen Beweisantrag nach § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 403 ZPO s Senatsbeschluss vom 26.9.2019 - B 5 R 268/18 B - juris RdNr 9 mwN) .
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